Scherben bringen Glück: mit der Glasversicherung
Bei einer Glasversicherung sind Gebäude- oder Mobiliarverglasungen gegen Bruchschäden versichert (ohne Gewächshäuser, Solaranlagen, optische Gläser, Hohlgläser, künstlerisch bearbeitete Gläser, Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung, Beleuchtungskörper und Handspiegel). Mitversichert sind Kosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen bis 300,– EUR pro ersatzpflichtiges Schadenereignis auf erstes Risiko.
Zur Gebäudeverglasung zählen: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine; Profilbaugläser
Zur Mobiliarverglasung zählen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegeln; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

