Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch als Beratungs- Haftpflichtversicherung oder Fehlerversicherung bekannt und dient den besonderen Belangen von Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, richterliche und verwaltende Aufgaben wahrnehmen. Für viele ist der Versicherungsschutz für die Berufsausübung rechtlich vorgeschrieben.
Beispiele für Berufsgruppen: Anwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Haus- und Grundstücksverwalter, Immobilenmakler, Unternehmensberater, Werbeagenturen, Zwangsverwalter, Gutachter/Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Architekten, IT-Dienstleistungsunternehmen.

