Versicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Arbeiten unmöglich wird: Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie durch Unfall, Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall vorübergehend oder langfristig nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, gibt Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz. Die staatliche Absicherung ist seit dem Jahr 2001 für Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, im Falle der Berufsunfähigkeit nicht mehr vorhanden. Im Falle einer Erwerbsminderungsrente beträgt diese max. 38% Ihres letzten Bruttoeinkommens. Für Selbstständige ist kein gesetzlicher Schutz vorhanden!

Vor Versicherungsabschluss wird die Höhe der monatlich zu versichernden Berufsunfähigkeitsrente ermittelt. Sobald der Berufsunfähigkeitsfall eintritt, erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rente zu 100%.

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INFO
Peter Preinfalck
Fachbereich Leben und Krankenversicherung
Telefon 04192 8806-30