Altersvorsorge

Rürup-Rente

Private Altersvorsorge mit der Basis-Rente (Rürup-Rente).

Die Basis-Rente wird seit 2005 staatlich gefördert und entspricht in den Leistungskriterien sowie in der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Im Gegensatz zu dieser ist die Basis-Rente jedoch kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.

Die Beiträge fließen in eine private Rentenversicherung und können gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2005 sind davon 60% steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2% (2010 also 70%), so dass ab 2025 die Beiträge zu 100% absetzbar sind. Der maximal geförderte Beitrag liegt jetzt bei 20.000,-- EUR (bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung 40.000,-- EUR).

Besonders interessant ist die Basis-Rente für Selbstständige, da diese bei Neuabschlüssen keine anderen Möglichkeit mehr haben, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch Gutverdiener sowie Freiberufler können einen besonders hohen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen. Weiterhin sichern sich rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, einen hohen Rentenfreibetrag, da diese in den nächsten Jahren noch einem relativ geringen Besteuerungsanteil der Rente unterliegen.

Weitere Infos

INFO
Peter Preinfalck
Fachbereich Altersvorsorge
Telefon 04192 8806-30