Altersvorsorge

Riester-Rente

Private Altersvorsorge mit der Riester-Rente.

Seit dem 1. Januar 2002 besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch die Riester-Rente. Die staatliche Förderung erfolgt durch Zulagen sowie ggf. durch Steuervorteile.

Die Förderung in Anspruch nehmen können alle Personenkreise, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird. Neben Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehören hierzu z. B. auch Beamte.

Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2008 max. 154,-- EUR. Pro Kind kommt noch eimal ein Betrag von 185,-- EUR hinzu. Für jedes ab 2008 neu geborene Kind beträgt die Zulage sogar 300,-- EUR. Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200,-- EUR für Berufseinsteiger/innen, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen. Darüber hinaus können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Durch die Kombination von Zulage und Steuervorteil können sehr hohe Förderquoten erreicht werden, so dass diese Form der Altersvorsorge mittlerweile für fast jedermann attraktiv geworden ist.

Um Anspruch auf die Volle Zulage zu haben, müssen 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (abzgl. der Zulagen) in ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt gespart werden. Max. 2.100,-- EUR pro Jahr werden vom Staat gefördert.

 

Weitere Infos

INFO
Peter Preinfalck
Fachbereich Altersvorsorge
Telefon 04192 8806-30